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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Nachstehenden Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur Richtwerte. Sie werden nur verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 2. Lieferverpflichtung Angebote des Lieferers verstehen sich stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt sind. Für den Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung des Lieferers niedergelegten Vereinbarungen und Verkaufsbedingungen. Mündliche Abmachungen, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben daneben keine Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen über Aufträge gelten nur unter dem Vorbehalt. Daß die Herstellung oder Lieferung nicht durch höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politische Unruhen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen usw. Betriebsstörungen, Brandschaden und anderer unvorhersehbare Unfälle im eigenen Betrieb oder durch Materialschwierigkeiten aller Art unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden. Das gleiche gilt, wenn die Umstände bei einem Unterlieferer liegen. Diese Ereignisse entbinden den Lieferer für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht und berechtigen ihn, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, in allen Fällen verzichtet der Besteller auf Schadensersatzansprüche jeder Art. 3. Lieferfrist Die vom Lieferer bestätigten oder angegebenen Termine gelten nur als annähernd. Die Leistung gilt als ordnungsgemäß erbracht, wenn sie innerhalb von 8 Wochen nach dem Termin erfolgt. Ziffer 2 Absatz 3 und 4 bleiben hiervon unberührt. Für etwaige Nachteile aus Terminüberschreitungen wird keinerlei Schadensersatz geleistet, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferers vor. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Auch verzichtete der Besteller ausdrücklich auf Ansprüche, die er aus vorgenommenen Deckungskäufen etwa hätte geltend machen können. 4. Preise Alle Preise gelten, wenn andere Abmachungen nicht schriftlich bestätigt sind, ab Lager Hersteller, ausschließlich Verpackung, die besonders berechnet und nicht zurückgenommen wird. Der Lieferer behält sich vor, falls sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung das wirtschaftliche Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, insbesondere durch Preisänderungen, Änderungen von öffentlichen Abgaben, Zöllen und Steuern verschiebt, der Preisberechnung die veränderten Verhältnisse am Tage der Lieferung zugrunde zu legen. 5. Versand Versand erfolgt stets, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers ab Lager Hersteller. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keinerlei Haftung übernommen. Falls der Besteller nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, hat der Lieferer die Versendung auf dem nach seinem Ermessen besten Wege zu bewirken. Werden vom Besteller keine anderweitigen Vorschriften über Versicherungen gegen Transportschäden gemacht, so kann diese auf Kosten des Bestellers vom Lieferer ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht des Lieferers besteht jedoch nicht. 6. Zahlungen Diese sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist rein netto in bar ohne Abzug zu leisten. Die Angaben von Zahlungsfristen auf Rechnungen sind hierbei maßgeblich. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaigen weiteren Verzugsschadens Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber 3% über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz ab Verfalltag bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt. Bei Zahlungen durch Scheck gilt die Wertstellung des Betrages durch die Bank. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Wechsel (auch Kundenwechsel) werden zum Ausgleich von Verbindlichkeiten nicht angenommen. Eine nachträgliche bekanntwerdende Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers und Verzug berechtigten den Lieferer, Zahlung vor Lieferung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, auch dann, wenn die erteilte Auftragsbestätigung eine andere Zahlungsweise vorsieht. Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsverzug kann der Lieferer auch jederzeit von allen mit dem Besteller laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten, ein etwa zugesagter Bonus entfällt. Später fällig werdende Buchungsforderungen werden sofort fällig, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, zahlungsunfähig wird, mit Zahlungen in Verzug gerät. Verzugszinsen sind sofort zu bezahlen. Aufrechnung ist seitens des Bestellers nur möglich bei rechtskräftig festgestellten oder unbestritten Gegenforderungen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrügen ist nur in einem angemessenen Verhältnis möglich und nur, sofern über die Berechtigung der Mängelrüge kein Zweifel bestehen kann. Eine Stundung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wurde. Sie ist jederzeit widerruflich. Es bleibt dem Lieferer überlassen, auf welche fälligen Forderungen er Zahlungen verrechnet. Bei Zahlungsverzug wird, sofern nicht höhere Unkosten entstanden sind, pro Mahnung DM 10,- berechnet. 7. Eigentumsvorbehalt Dem Lieferer verbleibt an dem gelieferten Gegenstand, unbeschadet des früheren Gefahrenübergangs bis zur vollen Befriedigung seiner Ansprüche (bei Zahlung in Akzepten oder Kundenpapieren bis zur völligen Bareinlösung), das Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt nicht nur bis zur vollständigen Zahlung des Gegenstandes, sondern auch bis zur Bezahlung aller vergangenen und künftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung. Bis dahin hat der Besteller den Liefergegenstand auf seine Kosten zugunsten des Lieferers gegen Feuer- und Wasserschaden zu versichern und dieser dem Lieferer auf Verlangen nachzuweisen. Auch hat er dem Lieferer und dessen Beauftragten das Betreten des Abstellungsortes zu gestatten. Der Besteller darf bis zur völligen Bezahlung den Gegenstand weder veräußern noch belasten, noch in sonstiger Weise über ihn verfügen und muß im Falle einer Pfändung den Lieferer unverzüglich benachrichtigen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Befindet sich der Besteller in Verzug, dann hat der Lieferer neben sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten das Recht, den Liefergegenstand jederzeit und ohne Verzicht auf seine Ansprüche an sich zu nehmen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Fortnahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten zu Lasten des Bestellers. Beim Rücktritt vom Vertrag hat der Besteller dem Lieferer neben der Entschädigung für evtl. Benutzung das Liefergegenstandes jede, auch unverschuldete Wertminderung zu ersetzten. Pfändung des Liefergegenstandes steht dem Lieferer frei. Sie gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Bei einer Pfandverwertung verliert der Besteller sein Recht auf Vertragserfüllung. Sofern die durch den Eigentumsvorbehalt entstanden Sicherung die zu sichernde Forderung um ein Viertel übersteigt, wird der Lieferer auf Verlangen vollbezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freigeben. Der Eigentumsvorbehalt hat auch Gültigkeit dem Spediteur gegenüber, dem die Waren übergeben werden. Zessionen (z.B. Globalzessionen), die den verlängerten Eigentumsvorbehalt des Lieferers beeinträchtigen, dürfen ohne dessen Genehmigung nicht gegeben werden. 8. Mehrere Besteller Sofern mehrere Besteller gemeinsam eine Bestellung erteilen, haften diese für die Ansprüche des Lieferers gesamtverbindlich. 9. Gewährleistung Die Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden von Mängeln der Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Mängeln des gelieferten Gegenstandes besteht für den Käufer zunächst nur der Anspruch auf Nachbesserung. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, wenn ein Schaden darauf zurückzuführen ist, daß der Besteller / Käufer die in der Betriebsanleitung angegebenen Vorschriften nicht befolgt, wenn der Käufer selbst, oder eine nicht von uns autorisierte Werkstatt Reparaturen an dem verkauften Gegenstand vorgenommen hat. Geringfügige zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion bleiben vorbehalten. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu rügen. Werden Beanstandungen erhoben, die nicht von uns zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Soweit Maschinen, Automaten und Geräte anderer Hersteller von uns verkauft oder eingebaut werden, so gelten die Garantiebestimmungen dieser Hersteller, sofern deren Gewährleistung mindere Rechte des Käufers vorsieht, andernfalls gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beim Verkauf gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer weist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach. Die Transport- und sonstige Kosten gehen immer, also auch in Garantiefällen, zu Lasten des Käufers. 10. Datenspeicherung Dem Besteller ist bekannt, daß wir seine Daten EDV-mäßig speichern. 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort Für alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Geschäft mit uns ergeben, gilt für beide Parteien für die Lieferung und Zahlung als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Lieferers. Der ausländische Besteller unterwirft sich dem deutschen Recht. 12. Sonstiges Entgegenstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers, auch wenn diese in der Bestellung enthalten sind, werden vom Lieferer nicht anerkannt. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte wirksam. Für die Auslegung ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend. Für Arbeiten und Lieferungen gelten die Vorschriften des BGB, soweit diese nicht durch die vorliegenden Bedingungen abgeändert sind. Die Geltung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17.03.1973 (BGB 1 / 856-EKAG-) wird ausgeschlossen. Es liegt in der Sorgfaltspflicht des ausländischen Käufers, daß die Geräte entsprechend den nationalen Sicherheitsvorschriften ausgeliefert werden. Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das Deutsche Recht. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer es einem Auftragsschreiben zunächst eigene Vertragsbedingungen zugrundegelegt hat. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Vorrang, es sei denn, daß der Käufer unserem Bestätigungsschreiben innerhalb einer Woche widerspricht. In diesem Fall bleibt uns der Rücktritt vom Angebot innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche vorbehalten. |